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Psychotherapie Rosenheim & Krankenkasse: Was Selbstzahler wissen müssen

  • Autorenbild: Patrick Georg
    Patrick Georg
  • 7. Juni
  • 7 Min. Lesezeit
Nahaufnahme eines offenen Notizbuchs mit Füller und einer Sukkulente auf einem Holztisch bei warmem Tageslicht – Symbol für Selbstreflexion und Journaling in der Psychotherapie Patrick Georg, Rosenheim.

Auf einen Blick: Was Sie heute mitnehmen können


  • Warum gesetzliche Krankenkassen meist nicht zahlen: Sie erfahren, warum psychotherapeutische Begleitung in einer Heilpraktikerpraxis in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

  • Was bei privater Krankenversicherung möglich sein kann: Private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen und Beihilfe können Heilpraktikerleistungen je nach Tarif ganz oder teilweise erstatten.

  • Was Selbstzahler konkret wissen sollten: Honorar, Rechnung, Erstattung und mögliche steuerliche Fragen lassen sich besser einschätzen, wenn der Rahmen klar ist.

  • Warum keine Kassendiagnose nötig ist: Für den Beginn braucht es keine Kassendiagnose; auch zur Abrechnung wird keine Diagnose an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.

  • Wann ein anderer Versorgungsweg Vorrang hat: Bei akuter Gefährdung, schweren psychiatrischen Zuständen oder medizinischem Abklärungsbedarf braucht es passende fachärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Versorgung.

Eine Frage kommt oft sehr früh. Manchmal noch vor dem eigentlichen Anliegen.


Zahlt meine Krankenkasse das?


Diese Frage ist verständlich. Psychotherapeutische Begleitung ist nicht nur eine persönliche Entscheidung, sondern auch eine finanzielle. Gerade wenn jemand bereits belastet ist, möchte er nicht zusätzlich im Kleingedruckten von Krankenkassen, Tarifen oder Erstattungsbedingungen hängen bleiben.


Die kurze Antwort lautet: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt die Krankenkasse Sitzungen in meiner Heilpraktikerpraxis in der Regel nicht. Wenn Sie privat krankenversichert sind, eine private Zusatzversicherung haben oder beihilfeberechtigt sind, kann eine vollständige oder anteilige Erstattung möglich sein – abhängig von Ihrem Tarif und den Bedingungen Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.


Die längere Antwort ist wichtiger. Sie erklärt, warum das so ist, was es für Selbstzahler bedeutet und welche Fragen Sie vor einem ersten Termin klären können.



Warum die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht zahlt


In Deutschland ist psychotherapeutische Versorgung über gesetzliche Krankenkassen an bestimmte rechtliche und administrative Voraussetzungen gebunden. Die ambulante Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung wird über die vertragsärztliche Versorgung geregelt. Grundlage dafür ist unter anderem die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.¹


Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten auf einer anderen rechtlichen Grundlage: dem Heilpraktikergesetz. Dieses Gesetz regelt die Ausübung von Heilkunde ohne ärztliche Approbation und setzt dafür eine entsprechende Erlaubnis voraus.²


Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist damit nicht automatisch Teil der vertragspsychotherapeutischen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb werden Leistungen in einer Heilpraktikerpraxis von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet.¹


Das sagt nichts darüber aus, ob Ihr Anliegen ernst ist. Es sagt etwas über den Abrechnungsweg.


Für Menschen, die auf Kassenerstattung angewiesen sind, ist das eine klare Einschränkung. Für andere kann der Selbstzahlerweg eine bewusste Entscheidung sein: direkter Zugang, keine Kassendiagnose, keine Antragsschritte und ein Rahmen, der ohne gesetzliche Kassenabrechnung auskommt.



Approbierte Psychotherapie und Heilpraktiker für Psychotherapie


Die Begriffe klingen für viele Menschen ähnlich, stehen aber für unterschiedliche rechtliche Rahmen.


Approbierte Psychotherapeuten dürfen die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut führen und arbeiten auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes.³ Wenn sie eine Kassenzulassung haben, können sie mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.


Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten nicht mit Approbation als Psychotherapeut und nicht mit Kassenzulassung. Sie verfügen über eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz für den psychotherapeutischen Bereich. Das ermöglicht eine psychotherapeutische Tätigkeit innerhalb dieses rechtlichen Rahmens, aber keine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen.


Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie Missverständnisse vermeidet. Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Menschen kommen als Selbstzahler oder, je nach Versicherungsvertrag, mit privater Erstattungsmöglichkeit.



Private Krankenversicherung, private Zusatzversicherung und Beihilfe


Bei privaten Krankenversicherungen, privaten Zusatzversicherungen und Beihilfestellen ist die Lage weniger einheitlich. Manche Tarife enthalten Heilpraktikerleistungen, andere nicht. Manche erstatten anteilig, manche nur bis zu einer Jahreshöchstgrenze, manche verlangen bestimmte Angaben auf der Rechnung oder zusätzliche Unterlagen.


Deshalb ist die wichtigste Regel: Bitte klären Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung, privaten Zusatzversicherung oder Beihilfestelle, ob psychotherapeutische Leistungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie in Ihrem Tarif erstattungsfähig sind.


Hilfreiche Fragen an die Versicherung können sein:


  • Sind Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie nach HeilprG in meinem Tarif enthalten?

  • Gibt es eine Jahreshöchstgrenze?

  • Wird ein bestimmter Prozentsatz erstattet?

  • Welche Angaben müssen auf der Rechnung stehen?

  • Braucht es vor Beginn eine Genehmigung oder einen ärztlichen Bericht?

  • Werden Paarsitzungen erstattet oder nur Einzelsitzungen?


Wichtig ist: Eine mögliche Erstattung ist eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung. Mein Honorar ist unabhängig davon zunächst von Ihnen zu begleichen.



Was "keine Kassendiagnose" bedeutet


In der gesetzlichen Psychotherapie ist eine Diagnose für die Abrechnung mit der Krankenkasse erforderlich. In meiner Privatpraxis wird keine Diagnose zur Abrechnung an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.


Für manche Menschen ist das ein wichtiger Punkt. Sie möchten nicht, dass eine psychische Diagnose in einer Kassenakte auftaucht. Andere arbeiten in sensiblen beruflichen Kontexten oder denken an spätere Versicherungsfragen. Wieder andere wünschen sich zunächst Begleitung, ohne dass ihr Anliegen sofort in eine diagnostische Kategorie eingeordnet wird.


Das bedeutet nicht, dass fachliche Einordnung unwichtig wäre. Sie kann im Verlauf sinnvoll sein, wenn sie Orientierung gibt. Aber sie steht nicht als Abrechnungsvoraussetzung im Vordergrund.


Der Anlass Ihres Kommens kann sehr unterschiedlich sein: Lebenskrise, Erschöpfung, Beziehungskonflikte, innere Unruhe, alte Prägungen, belastende Erfahrungen oder ein Gefühl, dass etwas nicht mehr stimmig ist. In der ersten Klärung geht es zunächst darum, was Sie erleben und welcher Rahmen dazu passen könnte.



Was Selbstzahler konkret zahlen


Eine Sitzung in meiner Praxis dauert in der Regel 50 Minuten. Die aktuellen Honorare finden Sie auf meiner Website unter Honorar & Konditionen.


Der Vorteil einer klaren Selbstzahlerstruktur liegt in der Transparenz: Sie wissen vorab, welche Kosten entstehen, und entscheiden selbst, ob dieser Rahmen für Sie möglich und passend ist. Es gibt keinen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse, keine Bewilligungsschritte und keine Wartezeit auf eine Kostenzusage.


Das ist nicht für jeden Menschen der richtige Weg. Wer eine kassenfinanzierte Psychotherapie braucht oder finanziell darauf angewiesen ist, sollte diesen Weg weiterverfolgen. Der Selbstzahlerweg kann ergänzend oder überbrückend interessant sein, ersetzt aber keine notwendige fachärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Versorgung.


Übersicht zur Kostenerstattung für Psychotherapie beim Heilpraktiker: GKV keine Erstattung, PKV je nach Tarif anteilig möglich, Beihilfe je nach Landesrecht auf GebüH-Basis in der Psychotherapie in Rosenheim.


Kurze Wartezeiten und direkter Zugang


Viele Menschen suchen nicht erst dann nach einem Termin, wenn alles schon geordnet ist. Sie suchen, weil etwas drängt: eine Lebenskrise, anhaltende Erschöpfung, eine belastende Beziehung, Schlafprobleme, innere Unruhe oder das Gefühl, im Alltag nur noch zu funktionieren.


Kassenfinanzierte Psychotherapie ist wichtig. Gleichzeitig erleben viele Menschen, dass der Zugang dauern kann. Die Bundespsychotherapeutenkammer berichtete 2018 von durchschnittlichen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde von 5,7 Wochen; die Wartezeit auf den Beginn einer Richtlinienpsychotherapie lag damals im Bundesdurchschnitt deutlich höher.⁴


Der Selbstzahlerweg kann zeitlich direkter sein. In meiner Praxis bedeutet das: Ein kostenloses telefonisches Erstgespräch ist häufig zeitnah möglich. Wenn der Rahmen passt, kann auch ein erster Termin in der Praxis ohne Kassenantrag vereinbart werden.


Das ist kein Argument gegen die gesetzliche Versorgung. Es beschreibt einen anderen Zugang.



Wann meine Praxis nicht der passende Ort ist


Ein transparenter Text über Krankenkasse und Selbstzahler sollte auch sagen, wo Grenzen liegen.


Wenn akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, wenn psychotische Zustände, schwere Suchterkrankungen, akute psychiatrische Krisen oder medizinisch abklärungsbedürftige Beschwerden im Vordergrund stehen, ist meine Praxis nicht der vorrangige Ort. Dann braucht es fachärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung und gegebenenfalls akute Krisenversorgung.


Auch wenn im kostenlosen Telefonat deutlich wird, dass ein anderer Versorgungsweg passender wäre, spreche ich das offen an. Es geht nicht darum, jeden Menschen in meine Praxis zu holen. Es geht darum, zu klären, welcher Rahmen für Ihre Situation verantwortbar und stimmig ist.



Impulse für den Alltag


Wenn Sie gerade überlegen, ob der Weg als Selbstzahler für Sie infrage kommt, können diese Schritte Orientierung geben:


  • Versicherung vorab fragen: Klären Sie bei privater Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe die mögliche Erstattung vor dem ersten Termin.

  • Honorar realistisch prüfen: Schauen Sie ehrlich, welcher Rhythmus finanziell möglich wäre, ohne zusätzlichen Druck zu erzeugen.

  • Kassenweg nicht vorschnell aufgeben: Wenn Sie eine kassenfinanzierte Psychotherapie brauchen, kann es sinnvoll sein, diesen Weg parallel weiterzuverfolgen.

  • Zeitdruck ernst nehmen: Wenn mehrere Monate Wartezeit für Ihre Situation kaum tragbar wirken, ist das eine wichtige Information.

  • Das kostenlose Erstgespräch nutzen: Dort können organisatorische und inhaltliche Fragen geklärt werden, bevor Sie eine erste Sitzung vereinbaren.



Begleitung in Rosenheim


In meiner Privatpraxis in Rosenheim begleite ich Erwachsene und Paare bei Lebenskrisen, Erschöpfung, belastenden Beziehungsmustern und traumabezogenen Themen. Der Rahmen ist direkt, vertraulich und ohne gesetzliche Kassenabrechnung. Je nach Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung, privaten Zusatzversicherung oder Beihilfe kann eine Erstattung möglich sein.


Gerade beim Selbstzahlerweg geht es oft um zwei Ebenen: die praktische Frage der Kosten und die persönliche Frage, was gerade zu viel geworden ist. Beides darf getrennt angeschaut werden. Welche Kosten entstehen? Was sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären? Und unabhängig davon: Was brauchen Sie gerade, um mit Ihrem Anliegen nicht weiter allein zu bleiben?


Ein erstes Gespräch kann dabei helfen, den Rahmen in Ruhe zu klären – ohne Kassenantrag, ohne Genehmigungsverfahren und ohne Kassendiagnose als Voraussetzung für den Beginn.



Einladung zum Erstgespräch


Wenn Sie klären möchten, ob eine psychotherapeutische Begleitung in meiner Privatpraxis für Ihre Situation passend ist, können wir diese Frage zunächst in Ruhe am Telefon besprechen.


Ich lade Sie zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch ein – einem ersten, vertraulichen Gespräch, in dem Sie in Ruhe schauen können, ob sich der Kontakt für Sie stimmig anfühlt und ob das, was Sie beschäftigt, hier einen Platz hat. Ohne Verpflichtung, in Ihrem eigenen Tempo.

Für weitere Informationen besuchen Sie auch gerne meine Website unter www.patrickgeorg.de.



Fragen, die mir Klienten zu diesem Thema häufig stellen (FAQ)

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Sitzungen bei Ihnen?

In der Regel nein. Meine Praxis ist eine Privatpraxis nach dem Heilpraktikergesetz und nicht Teil der vertragspsychotherapeutischen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen.


Kann meine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung etwas erstatten?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Manche private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen ganz oder anteilig, andere nicht oder nur bis zu einer bestimmten Grenze. Bitte klären Sie das vorab direkt mit Ihrer Versicherung.


Bekomme ich eine Rechnung?

Ja. Sie erhalten eine Rechnung. Wenn Sie diese bei einer privaten Krankenversicherung, privaten Zusatzversicherung oder Beihilfestelle einreichen möchten, hängt die Erstattung von Ihrem Tarif und der Entscheidung der jeweiligen Stelle ab.


Muss ich eine Diagnose haben, um zu Ihnen zu kommen?

Nein. Für den Beginn einer Begleitung in meiner Privatpraxis ist keine Kassendiagnose erforderlich. Eine fachliche Einordnung kann im Verlauf sinnvoll sein, steht aber nicht als Abrechnungsvoraussetzung im Vordergrund.


Kann ich parallel nach einem Kassentermin suchen?

Ja. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie eine kassenfinanzierte Psychotherapie wünschen oder benötigen. Eine Begleitung in meiner Praxis kann je nach Situation zur Überbrückung oder Orientierung infrage kommen, ersetzt aber keine notwendige fachärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung.


Hinweis: Als Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG) gebe ich keine Heilversprechen ab. Weder Linderung noch Besserung können garantiert werden. Die Begleitung in meiner Praxis dient der psychologischen Unterstützung und der Aktivierung eigener Ressourcen – sie ersetzt keine fachärztliche oder psychiatrische Behandlung und keine Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz, kann aber eine sinnvolle Ergänzung sein. Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle therapeutische Begleitung.

Quellen & weiterführende Literatur für Interessierte

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie. Grundlage der ambulanten Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

  2. Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, Heilpraktikergesetz, HeilprG, abrufbar über gesetze-im-internet.de.

  3. Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten, Psychotherapeutengesetz, PsychThG, abrufbar über gesetze-im-internet.de.

  4. Bundespsychotherapeutenkammer, 2018: BPtK-Studie zu Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlung.

  5. Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, § 630a Behandlungsvertrag, abrufbar über gesetze-im-internet.de.

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